Zuzahlung bei Arzneimitteln
Gesetzlich Krankenversicherte können bei der Zuzahlung sparen
Wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, müssen Patienten oftmals einiges aus eigener Tasche zuzahlen. Das Magazin Finanztest beschreibt in seiner Dezember-Ausgabe, welche Medikamente die Krankenkassen zahlen und wie die Versicherten bei der Zuzahlung rezeptpflichtiger Medikamente sparen können.
Viele rezeptpflichtige Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff werden von verschiedenen Herstellern verkauft. Wer keine Probleme mit der Verträglichkeit hat, kann problemlos auf sogenannte günstige Generika - Nachahmerprodukte eines anderen Herstellers - zurückgreifen. Dies verringert oftmals die Zuzahlung. Für Präparate, deren Kosten mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag liegen, müssen Versicherte keine Zuzahlung leisten. Welche Medikamente zuzahlungsfrei sind kenzeichnet die Stiftung Warentest in ihrer Datenbank “medikamente-im-test” mit “zf”.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten für verschreibungspflichtige Präparate, deren Preise unter dem gesetzlichen Festbetrag liegen. Patienten sollten den Arzt oder Apotheker daher immer nach diesen günstigeren Alternativen fragen. Wenn die Kasse Rabattverträge mit Pharmaherstellern geschlossen hat, kann sie die Zuzahlung für das rabattierte Mittel halbieren oder ganz erlassen. Der Apotheker ist verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel abzugeben, falls es der Arzt nicht ausdrücklich ausschliesst.
Auch beim Kauf von Medikamenten übers Internet lässt sich einiges sparen: Viele rezeptfreie Arzneimittel sind bei Versandapotheken deutlich günstiger als in der Apotheke um die Ecke. Wer übrigens die jährliche Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent des Jahreshaushaltseinkommens überschritten hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

